Definition
Eine Reihe objektiver, messbarer Bedingungen und Grenzwerte, die das Ergebnis eines Herstellungsprozesses erfüllen muss, damit Teile oder Baugruppen zur Freigabe oder weiteren Verwendung akzeptiert werden.

Prinzip

Prinzip
Kriterien müssen spezifisch, quantifizierbar, rückverfolgbar zu Anforderungen und durch Prüfung verifizierbar sein, damit Annahmeentscheidungen reproduzierbar und prüfbar sind.

Demonstration

Demonstration
Bei einem additiv gefertigten Titanblech könnten die Akzeptanzkriterien maximale volumetrische Porosität ≤ 1,0 %, Mindeststreckgrenze ≥ festgelegter Legierungswert, Maßtoleranz ±0,2 mm und keine Risse unter 10× Vergrößerung vorschreiben.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Vage Kriterien wie „geeignet“ ohne messbare Schwellen oder unrealistisch enge Toleranzen, die zu übermäßigem Ausschuss führen; das erzeugt inkonsistente Entscheidungen und Lieferantenkonflikte.

Konsequenz

Konsequenz
Richtig definiert und angewandt reduzieren Akzeptanzkriterien Fertigungsrisiken, ermöglichen konsistente Go/No‑Go‑Entscheidungen und liefern objektive Nachweise für Qualitätsaufzeichnungen und Audits.

Umkehrung

Umkehrung
Die Umkehr ist die Verlassung auf subjektives Prüferurteil oder eine einzelne visuelle Prüfung anstelle vordefinierter messbarer Grenzwerte; dies erhöht die Variabilität und das Risiko.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für Ergebnisse eines Herstellungsprozesses (Abmessungen, Materialeigenschaften, Funktionstests) und nicht für ursprüngliche Konstruktionsvorgaben; ausgenommen sind Konstruktionsspezifikationen, die anderswo gesteuert werden, müssen jedoch rückverfolgbar bleiben.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen Akzeptanzkriterien und Konstruktionsanforderungen: Akzeptanzkriterien operationalisieren die Konstruktionsabsicht für die Fertigung, dürfen aber nicht mit ingenieurtechnischen Grenzen oder Qualifikationstests verwechselt werden.

Synthese

Synthese
Akzeptanzkriterien übersetzen Ingenieur‑ und Vertragsanforderungen in konkrete, prüfbare Grenzwerte für gefertigte Erzeugnisse, damit Produktion und Prüfung die Akzeptanz einheitlich entscheiden können.